Rechtsschutz

Eine Rechtsschutzversicherung gliedert sich in 4 Bausteine,

  • der Wohnungsrechtsschutz, die ich für eine Reise nicht benötige, hier geht’s um Streitigkeiten mit dem Vermieter,
  • Arbeitsrechtsschutz, die ich  nur dann benötige, wenn ein Auslandsaufenthalt inkl. Au Pair- oder anderer Arbeitstätigkeit geplant ist

Und den beiden wirklich notwendigen Bausteinen der

  • Privatrechtsschutz, die alle Streitigkeiten im privatrechtlichen Bereich abdeckt, sowie der
  • Verkehrsrechtsschutz für Streitigkeiten im Straßenverkehr. Und wer plant, im Ausland auch mal ein Auto zu mieten, sollte diesen Schutz definitiv einschließen.

Hier vergleiche ich Anwalts Liebling, die AdvoCard mit der Elvia YoungTravel und der ARAG Rechtsschutz.

Einen wirklichen Auslandstarif gibt es in der Rechtsschutzversicherung leider nicht. Daher müssen die vorhandenen Tarife im Markt auf die Auslandstauglichkeit geprüft werden. Und hier hat die ARAG die Nase vorn. Während die AdvoCard mit einem geringfügig günstigeren Beitrag von 214, 09 € fürs ganze Jahr punktet, bietet sie den Schutz im Ausland jedoch für nur 6 Monate an.

Bei der ARAG werden 220,13 € fällig, der Auslandsschutz jedoch gilt bei einer Beschränkung von 100.000,- € für 12 Monate und das ohne Selbstbeteiligung versteht sich. (Mit einer Selbstbeteiligung von 150,- € je Schadenfall sinkt der Beitrag auf 157,- €)

Und hier der Link zur ARAG.

Auch hier hatte ich die Rechtsschutz aus dem YoungTravel Paket der Allianz/Elvia im Blick. Bei einem Beitrag von nur 48,- € / Jahr brauche ich auf die Leistungen mit all ihren Beschränkungen nicht weiter einzugehen.

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